Luxuslösungen vermeiden (Allgemeines Forum)

ThomasK, Donnerstag, 07.12.2017, 23:57 (vor 2304 Tagen) @ Alphorn (CH)
bearbeitet von ThomasK, Donnerstag, 07.12.2017, 23:59

Ich zuvor (1):

Grundsätzlich sehe ich das so wie du; allerdings sollte die Maximalneigung der Rampe 6% nicht überschreiten.


Du dazu (1):

Genau diese Einstellung ist ein wichtiger Grund für die unbefriedigende Situation in Deutschland. Solche Rampen müssen immer zusätzlich zu einer Treppe gebaut werden, weil sie für Fussgänger unzumutbar lange sind. Und der Platzbedarf sowie die nötigen Erdarbeiten sind deutlich mehr als doppelt so viel wie bei den schweizerischen Rampe. Gegenüber der Schweizer Lösung Steilrampe-statt-Treppe haben wir hier ingesamt wohl die dreifachen Kosten - entsprechend wenige Rampen gibt es darum.


Ich dazu (1):
Was du sagst, ist alles völlig richtig.

Allerdings gibt es in Deutschland jede Menge Leute, die nicht logisch denken können. Mathematische Kenntnisse gleich null.

Bei einer Diskussion habe ich mal vorgeschlagen, aufgrund der Sachzwänge (fehlende Grundstücke, Eingriffe in Privateigentum) eine Rampe mit 9% Neigung zu bauen und ein Warnschild hinzusetzen, dass die Neigung 9% beträgt und diese Rampe im juristischen Sinne nicht barrierefrei ist.

Das wurde abgelehnt.

Ergebnis: Jetzt ist gar nichts barrierefrei. Ganz einfach.


Du weiter (2):

In der Schweiz wird dafür richtig Geld in die Hand genommen. Aber auch mit weniger Geld könnte man in Deutschland viel erreichen (wenn wir mal das ungelöste Bahnsteighöhenproblem ignorieren) - wenn es richtig investiert.


Ich dazu (2):
Völlig richtig.

Aber in Deutschland baut man eben im Normalfall keine Rampen mit 9% Neigung.


Du weiter (3):

Leider wird das wohl ohne Gesetzesänderung, eventuell sogar auf EU-Ebene, nicht gehen. Mir sind in der Schweiz keine Aktivitäten der (mächtigen) Behindertenverbände bekannt, welche flache Rampen durchsetzen wollen - klar, flach ist für sie besser, aber lieber steil überall als flach und lückenhaft. Vielleicht kommen die europäischen Verbände auch noch auf den Geschmack.


Ich dazu (3):
Dort, wo man mit 6% Neigung bauen kann, kann man das gerne machen. Wenn die Rollstuhlfahrer einen 50% längeren Weg in Kauf nehmen, um die Steigung von 9% auf 6% zu reduzieren, dann habe ich kein Problem damit, zumal ich sowieso die Treppe benutze.

Aber wo Sachzwänge dem entgegenstehen, ist dann eben mit 9% zu bauen. Ganz einfach.

Vor allen Dingen ist das Pochen auf die 6% lächerlich. Es gibt zahlreiche andere Strecken im öffentlichen Raum, wo die Steigung deutlich höher ist und die Rollstuhlfahrer dies problemlos alleine meistern und zwar auch ohne Elektromotor! Mir sagte ein Rollstuhlfahrer, dass es erst über 10% für ihn schwierig wird.

Du weiter (4):

Finde ich jetzt nicht so schlimm. Wenn die Rollstuhlfahrer wissen, dass sie vorne einsteigen müssen und von dort auch aus dem Bahnhof rauskommen, dann ist das viel besser als nix.


Ich dazu (4):
Ich hätte die Lösung so gemacht, wie in Freising. In Freising hat die Deutsche Bahn, wie man fairerweise zugeben muss, mal nachgedacht.

Die Bahnsteighöhe ist gleich, aber dort, wo der Regionalexpress und der Alex Richtung Landshut (Bay) hält, liegt die Schienenoberkante 20 cm höher. Es gibt also keine Stufe zwischen Gleis 3 (S-Bahn) und Gleis 4 (Alex / RE).

In Freising wendet die Regionalbahn von Landshut (Bay) üblicherweise an Gleis 1. Meist wird mit dem ET 425 gefahren. Die S-Bahn aus München (ET 423) wendet üblicherweise auf Gleis 3. In der NVZ und SVZ als Kurzzug (1 * ET 423) und in der HVZ als Vollzug (2 * ET 423). Die zweite bzw. dritte Einheit steht derweil am Flughafen und wird in Neufahrn (nicht zu verwechseln mit Neufahrn (Niederbay), welches auf derselben Strecke 59 km weiter nördlich liegt) vorangestellt.

Die Durchfahrtsgleise sind Gleis 2 (Alex Prag / Hof - Schwandorf - Regensburg - Landshut (Bay) - München, RE Passau - Plattling - Landshut (Bay) - München, RE Nürnberg - Regensburg - Landshut (Bay) - München) bzw. Gleis 4 in der Gegenrichtung.

Die Lösung in Freising ist auch deshalb praktisch, weil man die Treppe zusätzlich um den Aufzug herumgebaut hat. Sowohl der Zugang zum Bahnsteig als auch der Zugang vom Bahnsteig zu den Zügen und zur S-Bahn ist bezüglich der Einstiegshöhe 760 mm bzw. 960 mm also vollständig barrierefrei.

Auf die Idee, dies in Garmisch-Partenkirchen ebenso zu machen, ist die Deutsche Bahn natürlich wieder nicht gekommen. Als man in Garmisch-Partenkirchen die Aufzüge einbaute, hat man die Kapazität der Festtreppe bei Gleis 2/3 um 50% verringert.

Wenn nun ein Talent 2 in Dreifachtraktion, also mit 687 Sitzplätzen hält, dann gibt es in Garmisch-Partenkirchen zuweilen ganz erhebliche Fußgängerstauungen. Dabei spielt Garmisch-Partenkirchen eine besondere Rolle, da es hier nicht nur um den alltäglichen Berufsverkehr geht, sondern - anders als in Freising - auch um viele Bergsteiger und Skifahrer, die aufgrund ihrer Ausrüstung wesentlich mehr Platz als die üblichen Fahrgäste benötigen.

Hinzu kommt noch, dass die Skifahrer aufgrund ihrer klobigen und schweren Skistiefel auf der Treppe meistens deutlich langsamer gehen.

Diese Sparlösung ist in Garmisch-Partenkirchen vor allem deshalb völlig unverständlich, weil der Tourismus im Werdenfels deutlich ausgebaut werden soll. In 2 Wochen, also am 21.12.2017, wird die neue Dreifach-Weltrekordseilbahn auf die Zugspitze, die alles bisher dagewesene in der Seilbahntechnik schlagen wird, in Betrieb gehen. Für mich ist es völlig unverständlich, dass passend dazu nicht die Eisenbahn entsprechend ausgebaut wird.

Läge Garmisch-Partenkirchen in der Schweiz, dann hätte man im Bahnhof niemals so eine Sparlösung realisiert, sondern selbstverständlich die Zahnradbahn auf Gleis 8/9 in den Bahnhof eingeführt und die Bahnsteiggleise 6/7 nicht rückgebaut.


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