Wer zahlt die Mehrwertsteuer bei Gutscheinen? (Fahrkarten und Angebote)

MF_5289, Montag, 20.11.2017, 19:00 (vor 2342 Tagen) @ Proeter
bearbeitet von MF_5289, Montag, 20.11.2017, 19:01

Googelt man ein wenig findet man das.

https://www.haufe.de/finance/steuern-finanzen/umsatzsteuer-wie-gutscheine-zu-behandeln-...

Werden dagegen Gutscheine über bestimmte, konkret bezeichnete Leistungen ausgestellt, unterliegt der gezahlte Betrag als Anzahlung der Umsatzbesteuerung gem. § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 4 UStG. Bei Ausführung der Leistung unterliegt der ggf. noch zu zahlende Differenzbetrag der Umsatzsteuer.
Beispiele
Ein Restaurant stellt einen Gutschein über ein Frühstücks- und Lunchbuffet aus.
Ein Kino erstellt Gutscheine über Filmvorführungen.
Ein Fitnessstudio stellt einen Gutschein zur Benutzung der Sonnenbank aus.
(OFD Karlsruhe, Verfügung v. 25.8.2011, S 7270 - Karte 3)

Hilft das weiter?


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