Fahrgastrechte bei Zugausfall (Fahrkarten und Angebote)

Bahngenießer, Sonntag, 19.11.2017, 10:02 (vor 2321 Tagen) @ arno50
bearbeitet von Bahngenießer, Sonntag, 19.11.2017, 10:06

Rein gefühlt würde ich sagen, es ist ein Fall für Fahrgastrechte-erstattung:
Laut Sparpreis ab Chemnitz am 26.11 um 8:31 nach HB. Diese Verbindung scheint nicht mehr zu existieren, da die Bahnauskunft nur eine Verbindung 7:31 und 9:31 angibt. Falls ich also eine Stunde früher abfahre komme ich ja pünktlich an, gibts dann eine Erstattung? Falls ich die Info nicht erhalte und bis 9:31 warte, verspäte ich mich um 1 Stde, dann gibts sicher eine Erstattung. Falls ich annehme, die Zugbindung sei aufgehoben, könnte ich zum günstigen Sparpreis dann zu einer anderen Zeit fahren? Vielleicht gibt es Experten, die das schon durchexerziert haben. mfg

Falls der Zug um 8:31 Uhr wirklich nicht fährt, was noch zu klären wäre, würdest Du die Fahrgastrechte nur in Anspruch nehmen können, wenn Du wirklich eine Stunde später ankommen würdest und müsstest.


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