Sparpreis-Europa: Zugbindung und Verspätung im Ausland (Fahrkarten und Angebote)

Giovanni, Montag, 13.11.2017, 19:24 (vor 2349 Tagen) @ Dancingmachine

Grundsätzlich gilt das man sich die Bescheinigung dort (in dem Land) holen muss wo sie entsteht, indemfall kann die DB tatsächlich nicht nachvollziehen wie/wann/ob ein Inlandszug in einem anderen Land verspätet ist, außer man betreibt den Zug evtl. Selber und dementsprechend gibt es auch keine Bescheinigung darüber.

Da der Kunde keine Bescheinigung für die Wahrnehmung seiner Rechte benötigt, ist das nicht relevant.

Das man nicht dazu gezwungen wird sich die Bescheinigung zu besorgen liegt schlicht daran das dass reguläre Prozedere vorsieht das du erstmal in vorkasse gehst und dann das ganze einreichen kannst zur Erstattung... die Regelungen geben nur Einblick wann du Anrecht auf Erstattung hast, Während Regelungen wie zb Hotnat nur Übereinkünfte sind zwischen den Bahnen die das ganze vereinfachen sollen und das in vorkasse gehen vermeiden sollen, aber kein Anrecht, Anrecht ist nur die Erstattung im Nachhinein

Wodurch wird diese Behauptung untermauert?
Eine Vorschrift bezüglich Vorkasse und anschließender Erstattung gibt es nur in der EVO - und auch nur für Fahrscheine, die ausschließlich im Nahverkehr gültig sind. Ich bezweifele, dass dies bei einem ICE-Ticket der Fall ist.

Die Fahrgastrechteverordnung sieht keinen Vorkassezwang vor und ein solcher dürfte, da die zu leistenden Beträge schnell ein Vielfaches des ursprünglichen Beförderungsentgeldes betragen, eine unzulässige Einschränkung eben jener Fahrgastrechte darstellen. Hier könnte evtl noch der unrichtig erhobene Fahrpreis der EVO greifen, der allerdings m.e. eine sofortige Erstattung vorsieht (und nicht erst Wochen später)

Lediglich die Ersatzbeförderung mit IC und R nach Aachen war evtl nicht über die Fahrgastrechte gedeckt, da es sich dabei u.U. nicht um vergleichbare Beförderungsbedingungen handelt (und ein ICE-Ticket in diesen Zügen NICHT gültig ist - selbst bei Flexpreisen)

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Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)


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