Sparpreis-Europa: Zugbindung und Verspätung im Ausland (Fahrkarten und Angebote)

Dancingmachine, Montag, 13.11.2017, 03:47 (vor 2350 Tagen) @ JumpUp

Grundsätzlich gilt das man sich die Bescheinigung dort (in dem Land) holen muss wo sie entsteht, indemfall kann die DB tatsächlich nicht nachvollziehen wie/wann/ob ein Inlandszug in einem anderen Land verspätet ist, außer man betreibt den Zug evtl. Selber und dementsprechend gibt es auch keine Bescheinigung darüber.

Das man nicht dazu gezwungen wird sich die Bescheinigung zu besorgen liegt schlicht daran das dass reguläre Prozedere vorsieht das du erstmal in vorkasse gehst und dann das ganze einreichen kannst zur Erstattung... die Regelungen geben nur Einblick wann du Anrecht auf Erstattung hast, Während Regelungen wie zb Hotnat nur Übereinkünfte sind zwischen den Bahnen die das ganze vereinfachen sollen und das in vorkasse gehen vermeiden sollen, aber kein Anrecht, Anrecht ist nur die Erstattung im Nachhinein


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