BVerwG Leipzig liest DB u. EBA die Leviten - S-Bahn Nürnberg (Allgemeines Forum)

sb, Sonntag, 12.11.2017, 18:06 (vor 2318 Tagen) @ MF_5289
bearbeitet von sb, Sonntag, 12.11.2017, 18:07

Anders als es die BVerwG-Pressemitteilung vom 09.11.2017 suggerieren mag, waren essentielle Fragen der Nachfrageprognosen (Güterzugzahlen) und des Eisenbahnbetriebs (Leistungsfähigkeit) für das BVerwG ebenfalls bis zur Hauptverhandlung von Interesse; hierzu mussten DB/EBA jedoch schon bei Kernfragen des Eilverfahrens (2014) Federn lassen, womit aus Sicht des BVerwG einem vorläufigen Baustopp* nichts Blockierendes im Wege stand.

* Anders als die meisten anderen Planfeststellungsverfahren unterliegen die VDE (Verkehrsprojekte Deutsche Einheit) einem beschleunigten Verfahren, bei dem die erste (und letzte) Instanz das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) ist und zudem bereits ein Planfeststellungsbeschluss ein Beginn der Bauarbeiten ermöglicht anstatt ein Abwarten auf dessen juristische Prüfung. Der im Eilverfahren durch Kläger erzielte Baustopp entspricht daher "nur" einer Abkehr von einer Ausnahme maßgeblich zu Gunsten des Vorhabensträgers und einer Zuwendung hin zu einem Vorgehen wie bei anderen Planfeststellungsverfahren.

Im konkreten Fall (Fürth) will die Klägerseite übrigens ebenfalls einen vergleichbaren Streckenausbau, nur in einer anderen Variante – einfach gesagt soll die S-Bahn auch künftig (wie bisher) an der Wohnsiedlung Vach statt (gemäß bisheriger Projektplanung) im Gewerbegebiet Stadlau halten.


Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Bundesverwaltungsgerichtsbarkeit (inzwischen) nicht mehr von einer "Unbedenklichkeit" von (DB-)Planungen per se ausgeht, sondern aufgrund von Erfahrungen und öffentlichen Debatten zu solchen Projekten sowie anlässlich fundierter Analysen diverser Kläger in verschiedenen Verfahren sich einer sachlichen Überprüfung nicht mehr verwehrt.

Die Genehmigungsplanung künftiger Projektvorhaben sollte daher noch deutlich transparenter und auch ergebnisoffener erfolgen als bisher, jedoch ebenfalls fachlichen Aspekte des Bahnwesens wieder mehr Bedeutung zukommen lassen.

Gleichwohl wäre vernünftigerweise zu überlegen, ob naturschutzrechtlichen Fragen nicht etwas zu große Bedeutung zukommt – die Situation eines verzögerten oder verhinderten Bahnprojekt müsste logischerweise ebenso ökologisch berücksichtigt werden – und stattdessen Kernfragen eines Bahnprojekts (Netzkonzept, Betriebskonzept, Infrastrukturplanung) sowie der Raum- und Siedlungsplanung deren eigentliche Bedeutung wieder erkannt würde...?


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