BVerwG Leipzig liest DB u. EBA die Leviten - S-Bahn Nürnberg (Allgemeines Forum)
Hallo
die DB und das EBA haben vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine empfindliche Niederlage erlebt.
Planfeststellungsbeschluß für S-Bahn Nürnberg rechtswidrig und nicht nachvollziehbar
"Die Klagen hatten Erfolg. Das Bundesverwaltungsgericht hat Verstöße gegen zwingende Rechtsvorschriften festgestellt und aus einer Reihe von Gründen auch die Abwägung der beiden Trassenalternativen beanstandet. Der Planfeststellungsbeschluss verstößt gegen Naturschutzrecht. Die für den Verlust von Brutrevieren des stark gefährdeten Kiebitzes vorgesehenen Ausgleichsflächen sind – wie die Anhörung der Sachverständigen in der mündlichen Verhandlung ergeben hat - wegen ihrer Nähe zu den Verkehrswegen zu einem großen Teil für den Kiebitz nicht geeignet. Eine signifikante Erhöhung des Kollisionsrisikos für Fledermäuse mit S-Bahnen und Güterzügen kann im Bereich der Gründlachniederung nicht unter Verweis auf die nur auf der östlichen Gleisseite vorgesehene Lärmschutzwand ausgeschlossen werden. Ob eine Ausgleichsfläche für Zauneidechsen weiterhin geeignet ist, obwohl sie nach einer Planänderung zugleich der Hochwasserrückhaltung dienen soll, wurde im Planfeststellungsverfahren nicht näher geprüft. Ein Grund dafür, die Wertigkeit der für die S-Bahn-Trasse benötigten Ackerflächen bei der Berechnung des naturschutzrechtlichen Ausgleichsbedarfs geringer zu bewerten als in einer Vereinbarung für das gesamte VDE Nr. 8 und im Umwelt-Leitfaden des EBA vorgesehen, ist nicht ersichtlich. Zudem hätten auch indirekte Beeinträchtigungen der Ackerflächen z.B. durch Trennwirkungen und Verlärmung berücksichtigt werden müssen; die Ackerflächen werden insbesondere von Vögeln der offenen Feldflur als Brut- und Nahrungshabitat genutzt. In wasserrechtlicher Hinsicht hätte in der Zone III des Wasserschutzgebiets der Trinkwassergewinnungsanlage Knoblauchsland nicht die Verwendung von Dammschüttmaterial der Schadstoffklasse Z 1.1 (LAGA M 20), sondern nur der Klasse Z 0 zugelassen werden dürfen. Zudem fehlen Angaben, auf deren Grundlage die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Vorschriften zum Schutz der Oberflächen- und der Grundwasserkörper nicht nur grob abgeschätzt, sondern belastbar festgestellt werden könnte."
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MF_5289,
11.11.2017, 16:04
- BVerwG Leipzig liest DB u. EBA die Leviten - S-Bahn Nürnberg - arno50, 12.11.2017, 13:53
- BVerwG Leipzig liest DB u. EBA die Leviten - S-Bahn Nürnberg - sb, 12.11.2017, 18:06