Allgemein Frage zum Fahrtantritt am 2. Tag (Fahrkarten und Angebote)

musicus, Mittwoch, 18.10.2017, 10:47 (vor 2381 Tagen) @ Proeter

Wenn ein Reisender in einem *erwiesenermaßen* die Fahrt am 2. Geltungstag antritt

...dann ist das tarifwidriges Verhalten. Laut BB ist die Fahrt am ersten Geltungstag anzutreten. Sobald das Gegenteil *erwiesen* sein sollte, ist die FN rechtens.

(also von einem Bahnhof, der keine gleichgestellten Brüder hat UND die Fahrkartenkontrolle vor dem nächsten Halt erfolgt), warum wird dann gleich ein komplett neuer Fahrschein (bzw. FN) verkauft?

Weil das exakt das Interesse der DB ist, welches mit der Flexpreisdifferenzierung verfolgt wird: Mehr Geld.

Es würde doch genügen, einen Fahrschein zum vom Einstiegs- zum ersten Haltebahnhof zu verkaufen. Dann ab letzterem ist die Fahrt am 2. Geltungstag ja uneingeschränkt zulässig.

Das stimmt - allerdings liegt diese Lösung in der Hand des Fahrgasts: Er muss sich schon proaktiv um einen entsprechenden Fahrausweis bemühen, einschließlich der Argumentation, er wäre am ersten Geltungstag nicht kontrolliert worden und nochmals zum Ausgangsbahnhof zurückgefahren. In vielen Fällen dürfte der entstehende Mehrpreis aber zu höheren Gesamtkosten führen, als wenn man sofort am Tag des Fahrtantritts ein Ticket zum ggf. erhöhten Preis gelöst hätte.


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