Substanz, bitte! Genau! (Fahrkarten und Angebote)

musicus, Freitag, 22.09.2017, 18:40 (vor 2401 Tagen) @ Benjamin.Keller
bearbeitet von musicus, Freitag, 22.09.2017, 18:41

Kein ZUB hat das Recht, einen "Täter" "festzunehmen".

Doch, das Recht zur "Jedermann-Festnahme" nach § 127 StPO steht auch dem ZuB/KiN zu.


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