Fahrgastrechte Rheintalbahn (Fahrkarten und Angebote)

martarosenberg, Sonntag, 20.08.2017, 15:25 (vor 2413 Tagen) @ Ricky
bearbeitet von martarosenberg, Sonntag, 20.08.2017, 15:27

Es ist ein Sparpreis, welches ich vor bekanntwerden der Störung gekauft hatte. Dürfte ja kein Unterschied machen ob Sparpreis oder Flexpreis. Aber warum 50 %, ich fahre ja freiwillig später los...

An dem Punkt sind die Regelungen recht Kundenfreundlich. Bei einer entsprechenden zu erwartenden Verspätung darf man auch später (weiter)fahren.

Und die Höhe der Entschädigung ist gänzlich unabhängig davongeregelt, und hat im Text der Regelung keinen Bezug zu einem etwaigen freiwilligen Späterlos- oder weiterfahren.

Es könnte aber vielleicht die allgemeiner geltende Schadensminderungspflicht greifen.


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