Höhere Gewalt! (Allgemeines Forum)

Henrik, Sonntag, 20.08.2017, 00:27 (vor 2433 Tagen) @ sfn17

Da hier wohl DB Netz den Tunnel nicht mit Absicht zum Einsturz gebracht hat, sondern es ein Unfall war liegt nach meinem Rechtsverständnis höhere Gewalt vor und dafür ist DB Netz nicht haftbar.

Deutlich zu lesen, wie das früher(TM) sparsam gebrauchte "Höhere Gewalt" mittlerweile viral gegangen ist. Die Hetzkampagne der DB seinerzeit gegen Schell, die die Streiks als "höhere Gewalt" verkaufen wollte, trägt nun Jahr für Jahr reife Früchte. Mir ist nicht ersinnlich, dass vor diesen legendären Streiks die Karte "Höhere Gewalt" bei jeder Misslichkeit gezogen wurde.

Die Definition und Nutzung von Höherer Gewalt hat sich im Sommer 2007 nicht geändert,
Das Jahrhunderthochwasser 2002 war natürlich ebenso Höhere Gewalt.

Zur Sache:
In meinem Rechtsverständnis gibt es zwischen Höhere Gewalt und Absicht noch die Fahrlässigkeit.
Auch für Fahrlässigkeit haftet man und wird zur Verantwortung gezogen, auch strafrechtlich.

das lag nun weder beim Streik 2007 vor, noch aktuell hier beim Tunnelbau.

Ansonsten kann man auch volltrunken Auto fahren und dabei jemanden totfahren. Die meisten Besoffenen wollen ja nicht jemanden umbringen, sondern halt nur nach Hause. Rückgriff in die Geschichte: In den 1920er Jahren galt Trunkenheit am Steuer tatsächlich als Entschuldigung...

Rückgriff in die Gegenwart: In den 2020er Jahren gilt Trunkenheit am Steuer tatsächlich als Entschuldigung...
vgl. § 21 StGB

Das gehört auch wenn sich das bitter anhört zum unternehmerischen Risiko.

Bei Großbaustellen sind die Entschädigungen für die abzusehenenden 1-2 Todesfälle bereits von vornherein eingepreist. Insofern nicht wirklich ein Risiko.

hier wirds dann nich mehr lustig,
solche Scherze macht man nicht,
offenbart dann immerhin, dass das gesamte Posting nich ernst gemeint war.


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