Erstattung bei Einlösung von einem E-Coupon (Fahrkarten und Angebote)

Taurus83, Nürnberg, Samstag, 19.08.2017, 20:46 (vor 2413 Tagen) @ br752

mal ne Frage: Wenn man wegen Fahrgastrechten eine Erstattung bekommt, gelten die 25 % oder 50 % dann vom regulären Preis der Fahrkarte oder nach Abzug es E-Coupons?


Da du es sowieso nicht aendern kannst, sende es hin rechne nach was zurueck kommt.

Hat mich ja nur interessiert, ist ja noch nicht soweit. Fahre morgen von Nürnberg nach Innsbruck und da heute die ganzen ECs ausfallen hab ich mir die Frage halt gestellt. Da mittlerweile aber zumindest ein eingleisiger Betrieb läuft denke ich dass es nicht ganz so schlimm wird.

Viele Grüße,
Bernhard


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