Erstattung bei Einlösung von einem E-Coupon (Fahrkarten und Angebote)

bers, Samstag, 19.08.2017, 20:04 (vor 2434 Tagen) @ br752

mal ne Frage: Wenn man wegen Fahrgastrechten eine Erstattung bekommt, gelten die 25 % oder 50 % dann vom regulären Preis der Fahrkarte oder nach Abzug es E-Coupons?


Da du es sowieso nicht aendern kannst, sende es hin rechne nach was zurueck kommt.

Schlechter Tipp, wenn er dank eCoupon unter dem Mindestauszahlungsbetrag liegt.


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