OT: Deutsches Staatsangehörigkeitsrecht (Fahrkarten und Angebote)

Christian_S, Samstag, 22.07.2017, 00:17 (vor 2460 Tagen) @ heinz


Dieser Antrag auf Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit führt nicht automatisch zum Erfolg; Die Staatsangehörigkeitsbehörde muss die öffentlichen und die privaten Belange abwägen und es müssen bei gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland fortbestehende Bindungen zu Deutschland glaubhaft gemacht werden. Diese Anträge werden nach meiner unmaßgeblichen und nicht belegbaren Erfahrung eher selten positiv entschieden.

Konkrete Zahlen habe ich nicht, kenne aber durchaus Beispiele, wo einem solchen Antrag zugestimmt wird. Zum Beispiel, wenn ein/e Deutsche/r eine/n Ausländer/in heiratet und auch die Staatsangehörigkeit des Partners bzw der Partnerin annehmen möchte. Unabhängig davon, in welchem Land man nachher lebt. Das sind nachvollziehbare Gründe und wie gesagt, ich kenne Beispiele, bei denen das auch kein Problem war.


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