Doppelte Wahlberechtigung für EU-Bürger unzulässig! (Fahrkarten und Angebote)

ICE2020, Freitag, 21.07.2017, 22:56 (vor 2442 Tagen) @ br752
bearbeitet von ICE2020, Freitag, 21.07.2017, 23:01

Ist es nicht reichlich widersprüchlich, im PS mehr europäische Lösungen – von einheitlichen Steckdosen zu einer abgestimmten Bahnpolitik – zu fordern, jedoch gleichzeitig munteres und arg simplifizierendes Europa-Bashing zu betreiben?

Damit wir uns nicht falsch verstehen: Einheitliche Steckdosen fände ich auch gut und eine europäische Bahnpolitik sowieso, nur wie musicus schon schreibt ist Europa immer nur so gut, wie die Nationalstaaten, die nun einmal auf europäischer Ebene den Ton angeben, es erlauben. Dieses – wohl unvermeidliche – Konstruktionsparadox der EU ist insofern besonders misslich, als dass viele nationalen Politiker dann auch noch herausgefunden haben, dass sie die EU wunderbar als Sündenbock nutzen können, und es sich ganz leicht verschleiern lässt, dass sie es sind, die eigentlich den Ton angeben.

Um noch kurz Deine Überschrift aufzugreifen: Nein, eine doppelte Wahlberechtigung ist natürlich nicht zulässig. Allerdings gäbe es aufgrund mangelnder Abstimmungsmechanismen derzeit die Möglichkeit für Menschen mit zwei EU-Staatsbürgerschaften auch die Möglichkeit, zwei Stimmen abzugeben, dies wäre aber natürlich unzulässig. Solche Durchsetzungslücken muss man natürlich stoppen, Deine Überschrift ist trotzdem sachlich falsch.

Zudem: Selbst wenn sehr viele, die in Frage kommen, diese "Chance" eine unzulässige Zweitstimme abzugeben, nutzen würden, steht dazu direkt im ersten von Dir verlinkten Beitrag: "Der tatsächliche politische Einfluss durch mögliche Doppelstimmen dürfte also eher gering ausfallen."


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