"falsche" Antwort (Allgemeines Forum)

VT_601, Montag, 17.07.2017, 21:31 (vor 2469 Tagen) @ Tino

Fahre also früher und komme "pünktlich" an.
Oder fahre planmässig los, verspäte Dich und reiche Anspruch auf Erstattung gemäss FGR ein.


Genau, aber es ist entweder früher losfahren und pünktlich ankommen oder planmässig loskommen und sich verspäten. Der Threadersteller fragte, ob er früher loskommen kann und trotzdem Ansprüche wegen Verspätung geltend machen kann.


Und das haben wir mehrmals mit NEIN beantwortet.


Die Antwort mag zwar sachlich korrekt sein, aber einem Kunden der pünktlich ankommen will und dafür bzw. deswegen eine längere Reisezeit als normal hat, deswegen eine Entschädigung vorzuenthalten finde ich total falsch.

Das wäre ein Fall wo FGR Regeln dringend überarbeitet werden müssten. Oder sie gehören gedehnt bis zum Anschlag.

Offiziell ist ja auch der Verspätungsfall von geplanten Zwischenaufenthalten von A nach C mit 2 Stunden Aufenthalt in B nicht abgedeckt. Aber auch da habe ich einen Weg gefunden mir das Geld zurück zu holen wenn der Aufenthalt von 2:00 auf 1:30 oder noch weniger zusammen geschrumpft ist.


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