war schon immer so (Allgemeines Forum)

JeDi, überall und nirgendwo, Donnerstag, 22.06.2017, 10:06 (vor 2493 Tagen) @ musicus
bearbeitet von JeDi, Donnerstag, 22.06.2017, 10:06

Abgesehen davon, wäre das tatsächlich der Fall, in dem ich zur Klage schreiten würde - der Beförderungsvertrag wurde ja vom Startbahnhof zum (im DB-Tarif offenbar vorhandenen) Zielort, und nicht etwa für eine Teilstrecke dazwischen, geschlossen und auf dem durchgehenden Fahrschein auch so ausgewiesen, so dass ich hier auf § 305c BGB abstellen würde (nichtige, weil überraschende Klausel).

Wieso? Auf dem Fahrschein wird darauf hingewiesen, dass ein Fahrschein mehrere Beförderungsverträge umfassen kann. Das war m.W. auch mal eine Auflage der Tarifaufsicht.

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Weg mit dem 4744!


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