war schon immer so (Allgemeines Forum)

musicus, Mittwoch, 21.06.2017, 14:14 (vor 2495 Tagen) @ JanZ

Sorry, da hatte ich in eine veraltete Version der EVO geguckt. Aber sowohl EVO als auch BB beziehen sich doch nur auf die Beförderung zum Zielort gemäß Fahrkarte, nicht auf Folgekosten welcher Art auch immer?

Erzwungene Hotelübernachtungen sind ebenfalls erstattungsfähig (9.1.6 BB).
Abgesehen davon, würde ich davon ausgehen, dass für eine zur Gänze von der DB bepreisbare Verbindung auch mit der BC100 FGR durchsetzbar sind. Der Threaderöffner möge also seine Verbindung Abfahrtshausen -> 2-Orte-weiter-Dorf via RE-Bahnhofstadt abfragen. Wenn ein durchgehender Fahrschein bepreisbar und bei der DB lösbar ist, kann er die Taxifahrt geltend machen.


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