korrekt formuliert (Allgemeines Forum)

Henrik, Montag, 19.06.2017, 19:12 (vor 2475 Tagen) @ fbettker

"In den DB Lounges, die bereits mit einem Scanner ausgestattet sind, ist der Zutritt ausschließlich über das elektronische Lesegerät möglich."

Aber selbst die Neuformulierung ist nicht 100%ig korrekt, denn:

- Wenn der Scanner funktioniert, brauch ich für den erlaubten Zugang zur DB Lounge also nur eine Karte, die das Lesegerät akzeptiert. Fälschungen erlaubt?

mit einer 100%ig perfekten Kopie kommt man auch dann natürlich auch rein, worin der Sinn & Aufwand auch immer bestehen solle,
worin genau sollte sollte hier also nicht 100%ig korrekt formuliert sein?


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