Nö. (Allgemeines Forum)

worfie, Montag, 19.06.2017, 18:47 (vor 2495 Tagen) @ J-C

Da sollte es schon saftige Geldstrafen geben wie in der Schweiz, sonst entfalten die doch gar nicht ihre Wirkung.

Was eigentlich noch besser passt als Geldstrafen ist ein wirklicher Führerschein-Entzug. Wenn man hier genug Punkte (15) sammelt, gibt es kein Fahrverbot mehr, sondern einen Führerscheinentzug und eine Sperre. Wenn man danach wieder fahren möchte, fängt man bei Null wieder in der Fahrschule an, so dass man nicht nur eine ganze Stange Geld, sondern auch mit viel Zeit bezahlen darf. In Deutschland scheint ja lediglich ein drei-vierstündiger Kurs ("Idiotentest"?) zu reichen. Und die 15 Punkte für den Führerscheinentzug hat man eigentlich mit so gut wie jedem Vergehen, wo Alkohol, Drogen, übermüdetes Fahren oder Fahrerflucht dabei ist, schon voll. Mit etwas Pech kommen noch mehrere Jahre Knast dazu.

Aber um wieder etwas zum Thema zurückzukommen: Im Gegensatz zum total detaillierten deutschen Bußgeldkatalog wird hier nur eine ziemlich knappe Liste von der Polizei herausgegeben, auf der augenscheinlich auch kein Unterschied zwischen "Vor einem Bahnübergang nicht angehalten" und "über geschlossenen Bahnübergang hinweg gefahren" gemacht wird. Wobei man dafür aber auch wirklich die Schranken über den Haufen fahren muss (wie hat die 81jährige das hinbekommen?) und bei der schnellen Zugfolge hier so eine Situation vermutlich auch mit einem schlechten Versuch auf eine Anwartschaft für den Darwin-Award enden würde.


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