Von Tälesbahn und IC2-Probebetrieb (Reiseberichte)

musicus, Dienstag, 13.06.2017, 09:23 (vor 2508 Tagen) @ Colaholiker

Wie gesagt, ich sehe die deutlich vorher festgeschriebene pauschale Regelung daß Fahrkarten der 1. Klasse auchin der 2. Klasse gelten, als übegreifend und somit auch für Sparpreise gültig. Aber bis es mal jemand wirklich so weit eskalieren läßt, daß es vor Gericht geklärt wird, wird es immer Leute geben, die es so oder so sehen und sich ihre Interpretation der Sache gegenseitig um die Ohren hauen. ;-)

Vor Gericht bekommt auf Basis von § 13 Abs. 1 Satz 4 EVO in jedem Fall der ZuB recht.

Die Diskussion gibt es ja auch bei Ersatzzügen mit anderer Nummer. Die einen argumentieren, es ist ein Ersatz, also zu nutzen, die anderen argumentieren mit der Zugnummer... ;-)

Hier ist die Definition einfach unnötig schwammig.


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