Es ist eine reine Theoriedebatte (Fahrkarten und Angebote)

JeDi, überall und nirgendwo, Donnerstag, 08.06.2017, 09:56 (vor 2506 Tagen) @ musicus

[*]Wie ebenfalls schon im Thread von mir beigetragen, gilt nach wie vor § 13 Abs. 1 Satz 4 EVO, nach dem das Personal Reisenden Plätze anweisen darf. Die EVO ist hier weit deutlicher als die BB es sind. Letztlich ist es ein Streit um des Kaisers Bart: Der ZuB darf Reisende natürlich in die 1. Klasse verweisen - wir können nun ewig darum zanken, ob dies allein aufgrund der BB zu zuggebundenen 1. Klasse-Fahrscheinen möglich ist. Ich meine nicht, aber das Resultat ist dennoch stets dasselbe.

Naja, der einzig praktisch relevante Fall wäre, dass jemand wegen "Falschparkens" in der zweiten Klasse ein EBE kassieren würde...

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Weg mit dem 4744!


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