Argumentation muß zum Fahrtbeginn und zum -ende passen (Fahrkarten und Angebote)

musicus, Samstag, 27.05.2017, 19:21 (vor 2525 Tagen) @ Nachtzugfan
bearbeitet von musicus, Samstag, 27.05.2017, 19:24

Ich würde sagen, es zählen die Zeiten, die auf dem Ticket und der Bahnhofsuhr stehen.
"Gültig ab 09:00 Uhr" - Einfacher geht's nun wirklich nicht!

Und passiert beim Gültigkeitsende des Tickets (z.B. um "6:00 Uhr") ?

Im Grundsatz dasselbe.

Es ist (in der Regel - seltene kurzfristige Fahrplanänderungen hin zu einer Verfrühung ausgenommen) fahrgastfreundlich und vom Worlaut her geboten, bei Gültigkeitsbeginn den Wortlaut "9:00 Uhr" auf die reale Zeit zu beziehen, nicht auf die Fahrplanzeit. Aber dieselbe Argumentation wird ersichtlich problematisch beim Gültigkeitsende.

Die Gültigkeit in Abhängigkeit von der Uhrzeit zu gestalten ist höchstens so problematisch wie Züge vom Fahrplan abweichen - wenn überhaupt. Chancen und Risiken bei der Nutzung der Tickets sind ja nicht unbekannt.

Sinnvoller wäre es vermutlich, bei Gültigkeitsbeginn und -ende einheitlich auf den Fahrplan abzustellen, nicht auf die reale Zeit.

Warum? Natürlich kann man das so lösen, gar keine Frage. Ich erachte das allerdings nicht als unbedingt sinnvoller - so oder so kann es zu streitbaren Szenarien kommen, derartige Imponderabilien wird man bei Tickets mit eingeschränkten FGR und von der Uhrzeit abhängiger Gültigkeit wohl nie ausschließen können.


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