Argumentation muß zum Fahrtbeginn und zum -ende passen (Fahrkarten und Angebote)

Nachtzugfan, Friedberg (Hessen), Samstag, 27.05.2017, 18:27 (vor 2498 Tagen) @ musicus

Ich würde sagen, es zählen die Zeiten, die auf dem Ticket und der Bahnhofsuhr stehen.
"Gültig ab 09:00 Uhr" - Einfacher geht's nun wirklich nicht!

Und passiert beim Gültigkeitsende des Tickets (z.B. um "6:00 Uhr") ?

Beispiel: "Ihr Zug ist leider erheblich verspätet. Wir erreichen die Stadt X nicht um
5:59 Uhr, sondern erst gegen 8 Uhr." Also Nachzahlung ab dem letzten Bahnhof, der tatsächlich vor 6:00 Uhr durchfahren wird?

Es ist (in der Regel - seltene kurzfristige Fahrplanänderungen hin zu einer Verfrühung ausgenommen) fahrgastfreundlich und vom Worlaut her geboten, bei Gültigkeitsbeginn den Wortlaut "9:00 Uhr" auf die reale Zeit zu beziehen, nicht auf die Fahrplanzeit. Aber dieselbe Argumentation wird ersichtlich problematisch beim Gültigkeitsende.

Sinnvoller wäre es vermutlich, bei Gültigkeitsbeginn und -ende einheitlich auf den Fahrplan abzustellen, nicht auf die reale Zeit. Ich erinnere mich, daß es just so früher auch bei den "Gute Abend-Tickets" ab 19:00 Uhr gehandhabt wurde, aber ich finde dazu keinen Beleg.


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