Rückgabe, Umtausch und Erstattung Länderticket möglich: FGR (Fahrkarten und Angebote)

Henrik, Freitag, 26.05.2017, 19:39 (vor 2517 Tagen) @ 611 040

sind im Sinne der Fahrgastrechteverordnung wie Verspätungen zu betrachten.

Und wie werden Verspätungen bei "erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt" behandelt??

Bei Ländertickets gibt es keine Erstattung, Stornierung, Entschädigung, etc.

grundsätzlich nicht, jedoch im FGR-Fall selbstverständlich,

Rückgabe, Umtausch und Erstattung Ihres Tickets sind leider nur auf Grund fahrgastrechtlicher Verpflichtungen möglich.

https://www.bahn.de/p/view/angebot/regio/laender_tickets.shtml

Ich kaufe deshalb auch nur Sparpreise vorher. Alle Normalpreise (Ländertickets, Flexpreise etc.) immer am Automaten am Abfahrtsbahnhof. Der Preis ist immer der gleiche und sollte etwas dazwischen kommen, warum ich doch nicht fahre, hab ich kein Geld herausgeworfen, sondern kaufe mein Ticket erst dann, wenn ich wirklich fahre.

kurz zuvor zuhause zu buchen kann noch den Vorteil des ÖPNV-Tickets haben, insbesondere beim Länderticket und das angenehmere praktischere Format

Normalpreise vs. Länderticket ;)

Außerdem könnten ja sonst (wenn es Entschädigungen gäbe) bestimmte Leute ja nur im ganzen Bundesland zu suchen und irgendwo immer eine Abweichung vom damaligen Fahrplan feststellen. Dann behaupten sie, sie hätten vor, mit genau diesem Zug aus dieser Strecke zu fahren. Und schon gibts Erstattung...
Nee das geht nicht.

das geht.. und sollen sie auch machen.

vgl.
https://community.bahn.de/questions/933630-wochenend-lander-tickets-erstattungen-verspa...


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum