Kulanz! Kulanz! Die Bahn sei gepriesen! (Fahrkarten und Angebote)

musicus, Freitag, 26.05.2017, 14:11 (vor 2499 Tagen) @ JeDi
bearbeitet von musicus, Freitag, 26.05.2017, 14:14

Genau. Bei Zustieg um 8:59 ist - auch bei Verspätung - ein Fahrschein bis zum ersten planmäßig nach 9 Uhr erreichten Haltebahnhof erforderlich (das kann weit sein, bei z.B. +60).

Wie kommst du denn auf den Trichter?
Der Fahrschein ist (auch) in diesem Fall bis zum ersten Halt nach 9 Uhr zu lösen.

Der Absatz in den BB lautet:

"Für Fahrten vor Beginn der Geltungsdauer [...] sind Fahrkarten erforderlich bis zum ersten fahrplanmäßigen Haltebahnhof, der innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird."

und eben *nicht* folgendermaßen:

"Für Fahrten vor Beginn der Geltungsdauer [...] sind Fahrkarten erforderlich bis zum ersten Haltebahnhof, der fahrplanmäßig innerhalb der Geltungsdauer erreicht würde."

Die Regelung zielt sehr offensichtlich auf den tatsächlichen ersten Haltebahnhof nach 9 Uhr ab. "Fahrplanmäßig" ist hier nur eingefügt, um außerplanmäßige, zusätzliche Halte auszunehmen.
(Ob das aber so oft vorkommt...? Man könnte verständlicher formulieren.)


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