Hängt vom Einzelfall ab, aber grundsätzlich nicht (Fahrkarten und Angebote)

JeDi, überall und nirgendwo, Donnerstag, 25.05.2017, 01:14 (vor 2521 Tagen) @ Giovanni

Allerdings ist das Zugpersonal nicht berechtigt, diese Fahrgäste des Zuges zu verweisen. Auch dann nicht, wenn der zusteigende Reisende eine Platzreservierung besitzt.

Den Reisenden nicht, wohl aber möglicherweise mitgeführte Sachen.


Das würde voraussetzen, dass für die mitgeführten Sachen keine Beförderungspflicht bestünde.

Zumindest für Fahrräder besteht sie das aber nicht. Im Fall einer spontanen Überfüllung könnte das Zugpersonal durchaus Fahrräder von der Weiterbeförderung ausschließen. Ob der Reisende, dem das Fahrrad gehört, dann mit aussteigt oder nicht, liegt dann natürlich in seinem Ermessen.

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Weg mit dem 4744!


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