AGB BC100F-Abo: Vorzeitige Kündigung bei Verlust (Allgemeines Forum)

Jipii, Donnerstag, 17.12.2009, 14:29 (vor 5216 Tagen) @ tom66

Hallo,

ich verstehe das so, daß man bei Verlust erst zum Ablauf des Abojahres wieder kündigen kann.
Weil sonst könnte ich ja einfach sagen meine Karte ist weg, lasse mir eine neue schicken, kündige die wieder einen Monat später, schicke sie ordnungsgemäß zurück und fahre schön auf meiner angeblich verloreren Karte weiter.

War eben am bahn.comfort-Schalter und der nette Herr hat mir das selbe erzählt. Ich sei als ehrlicher Kunde quasi angearscht. Verstehe ich selbst ja auch noch etwas, andererseits kann ich auch nichts dafür undwenn die in den Zügen nicht prüfen ob die Karte gestohlen gemeldet wurde oder ungültig ist, dann weiß ich auch nicht.

Jetzt bleibt zu überlegen ob ich dann, wenn ich mich wirklich entscheide zu kündigen, einen Rechtsbeistand befrage.


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