Grenzkostenrechnung zwingend notwendig (Allgemeines Forum)

ThomasK, Donnerstag, 11.05.2017, 20:53 (vor 2532 Tagen) @ nscharrn

Auch wenn ich mich wiederhole.

Es ist dringend notwendig, bei den Trassenpreisen die GRENZkostenrechnung einzuführen. Der Fixkostenblock wird vom Steuerzahler bezahlt, da das Eisenbahnnetz ein Allmendegut ist.

In der wirtschaftswissenschaftlichen Vorlesung erfährt man, dass das Eisenbahnnetz ein typisches Allmendegut ist, da der Rivalitätsgrat 1 beträgt (eine gute Fahrplantrasse kann nur einmal benutzt werden), aber der Exklusionsgrat 0, da grundsätzlich freier Marktzugang herrscht und die Konkurrenz grundsätzlich nicht daran gehindert werden kann, Zugkilometer zu fahren.

Daraus folgt, dass die Grenzkostenrechnung zur Anwendung kommen muss, um eine Pareto-Verbesserung zu erzielen.

Also: Einfach beim DB Netz Trassenpreissystem dem EVU nur noch die unmittelbaren Aufwendungen in Rechnung stellen.

Ende der Durchsage.

Der Vollkostenaufschlag entfällt, da er aus dem Etat des Verkehrsministeriums bezahlt wird und somit vom Steuerzahler bezahlt wird.

Dann wirkt sogar ohne Ausschreibung, die optional auch zusätzlich im Fernverkehr eingesetzt werden könnte, automatisch der Markt und die DB bekommt im Fernverkehr Konkurrenz.

Der Knackpunkt ist also nicht die fehlende Ausschreibung im Fernverkehr, sondern die fehlende Grenzkostenrechnung.

Aber unsere Bundesregierung, die nur noch durch Inkompetenz (Abgasskandal, Vertuschung, Mautdesaster usw.) auffällt, fährt alles an die Wand.


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