AGB BC100F-Abo: Vorzeitige Kündigung bei Verlust (Allgemeines Forum)

Jipii, Mittwoch, 16.12.2009, 23:49 (vor 5235 Tagen)
bearbeitet von Jipii, Mittwoch, 16.12.2009, 23:54

Ich bin es wieder, der mit der geklauten BC100 ^^.

Meine Ersatzkarte ist da (übrigens konnte ich ausdrücklich KEINE Karte OHNE RFID-Chip bekommen). Kurz vorher war die tolle Preiserhöhungsankündigung da. Das Abo kostet dann ab Januar mehr, obwohl ich es zu dem alten Preis abgeschlossen habe. Deshalb kann ich bis Ende Dezember kündigen.
So weit so gut.

Jetzt verstehe ich die AGB nicht.
Habe folgendes gelesen:
"Für eine abhandengekommene BC100 wird gegen ein Entgelt von 30€ ... eine Ersatzkarte ... ausgestellt. ... Bei Bezug der BC100 im Abonnement ist in diesem Fall eine vorzeitige Kündigung nach Nr. 3.2.3 (da steht nur genau wie lange das Abo geht und wie es sich verlängert) vor Ablauf der Geltungsdauer ausgeschlossen, soweit nicht eine Kündigung nach Nr. 3.2.5 (4 Wochen-Frist bei Änderungen) vorliegt. "
Hä?!
Das gilt doch immer? Oder warum steht das hier? Eine vorzeitige Kündigung ist immer nur möglich, wenn sie nach Nr. 3.2.5 vorliegt.
Verstehe nicht ganz was das soll. Kann es mir jemand bitte erklären?


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