Formulierungsauslegung (Allgemeines Forum)

Quasar, Samstag, 29.04.2017, 19:21 (vor 2526 Tagen) @ Ösi

Angenommen, ich betreibe eine Bäckerei und plakatiere: "Bei mir gibt es beim Kauf eines Brötchens ein zweites Brötchen kostenlos dazu!"

Jetzt kommen Leute zu mir und kaufen ein Brötchen. Wenn sie nach dem kostenlosen Brötchen fragen, sage ich bei, sagen wir, 5% der Kunden, dass der Backofen gerade nur mit halber Kapazität läuft, oder dass die letzte Ladung Brötchen verbrannt ist und daher gerade Engpass herrscht. Also leider kein kostenloses Brötchen.

Das fällt für mich ziemlich eindeutig unter § 5 UWG. Auch, wenn da "kostenlos" steht. Bzw. gerade weil da "kostenlos" steht und ich mein Angebot nicht einhalte.

Und bei der Bahn steht da nicht nur "kostenlos", sondern auch "für alle", "ab sofort" und "in allen ICE". Auf der Seite finde ich auch keine Einschränkung, außer, dass man nicht zu viel Datenvolumen verbrauchen darf.

Der Absatz 1 sagt aber:

(1) Unlauter handelt, wer eine irreführende geschäftliche Handlung vornimmt, die geeignet ist, den Verbraucher oder sonstigen Marktteilnehmer zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte Eine geschäftliche Handlung ist irreführend, wenn sie unwahre Angaben enthält oder sonstige zur Täuschung geeignete Angaben über folgende Umstände enthält.

Trifft das auf nicht vorhandenes WLAN zu?


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