Wird als "kostenlos" beworben DB Link (Allgemeines Forum)

Hustensaft, Samstag, 29.04.2017, 18:41 (vor 2546 Tagen) @ Quasar

Ich lese da nichts davon, das das Bestandteil des Fahrpreises ist. Und somit ist das eine freiwillige Zusatzleistung.

Es geht auch nicht um den Fahrpreis, sondern um den Beförderungsvertrag - und der beinhaltet mehr als den Fahrpreis. Außerdem gilt noch das Wettbewerbsrecht - und eine Leistung zuzusagen, die man nicht einhält, ist wettbewerbswidrig. Wenn ich mit "freiwilligen Leistungen" werbe, dabei aber nicht klar wird, dass ich diese Leistungen nur freiwllig und nach eignem Gusto erbringe, entsteht eine vertragliche Nebenpflicht.

Würde beispielsweise ein Autovermieter damit werben, dass seine Autos immer jahrezeitlich angepasste Bereifung haben, so muss er auch dafür einstehen, obwohl das Fahrzeug den eigentlichen Zweck sehr wohl auch mit der "falschen" Bereifung erfüllen kann.

Die Goodies in der 1. Klasse im ICE (Zeitungen und Austeilware) werden weder versprochen noch ohne Einschränkung beworben - das ist eine freiwillige Zusatzleistung. Mit der Werbung für das WLAN gibt die DB aber ein Versprechen ab - und mangels einschränkender Klausel bindet sie sich damit selbst. Gerade im Konkurrenzbereich zum Fernbus dürfte es schwer zu entkräften sein, wenn jemand die WLAN-Werbung der Bahn als entscheidend für den Abschluss des Beförderungsvertrages angibt.


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