Es verkehren auch andere Gattungen als ICE (Aktueller Betrieb)

Henrik, Donnerstag, 27.04.2017, 17:10 (vor 2548 Tagen) @ musicus

Ist die Bereitstellung von kostenlosen WC auch kein Teil der BB und AGB und AKT?

Nein. Selbst die Rechtssprechung drückt sich hier nur unzureichend genau aus (vgl. LG Trier Urt. v. 19.02.2016, Az. 1 S 131/15).

hier sehr auf den speziellen Einzelfall achten.

Eben! Schwer zu pauschalisieren.

ganz im Gegenteil,
die Rechtsprechung ist eher hinreichend genau.

dass in Tram wie auch klassischen S- und U-Bahnen keine Tioletten zu erwarten sind, ergibt sich ganz allein schon aus der Natur der Sache heraus, das ist trivial,
nicht weit weg eben die allgemeinen NV-Züge.

Hier beim ICE bzw. ICE-Ersatz sieht es eben gänzlich anders aus.

Die Deutsche Bahn AG ist zur Zahlung eines Schmerzensgeldes wegen Körperverletzung verpflichtet, wenn sie nicht dafür Sorge trägt, dass die Toiletten im Zug während einer längern ICE-Fahrt zur Benutzung geöffnet sind.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum