db-Antwort auf Störungsmeldung per Mail + Bild des Automaten (Allgemeines Forum)

fbettker, Mittwoch, 26.04.2017, 13:46 (vor 2528 Tagen) @ egal_oder_Toffifee

Hallo zusammen,


danke für die zahlreichen Beiträge, egal ob pro oder contra :-)

Auch wenn es hier kontrovers diskutiert wird, so sehe ich hier eindeutig ein Versagen der Bahn:
- die Mailadresse im Impressum (die nicht in 10 min, sondern in 30 sec ergoogelt worden ist) ist dank gesetzlicher Impressumspflicht die zentrale "Poststelle" für alles, was an Mails beim Unternehen ankommen kann. Wenn die Stelle hinter der dort angegebene Mailadresse nicht weiß, wie so ein Problem gelöst wird, hat das Unternehmen ein Problem.

Ich denke, die Angabe der Mail-Adresse im Impressum ist hier der "Casus Knaxus".

Schreibt man an die in einem Impressum hinterlegte E-Mail-Adresse eine Mail, so hat der Verfasser ein Recht auf eine individuelle Antwort, und nicht nur auf "Textbausteine". So wird jedenfalls von einigen Juristen §5 Abs. 1 Nr. 1 und 2 des Telemediengesetzes (TMG) ausgelegt. ( http://www.it-recht-kanzlei.de/impressum-e-mail-adresse-pflicht.html, https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/impressum-anforderungen-die-hinterlegte-e-m... )

Daraus kann man durchaus schließen, dass der Verfasser davon ausgehen kann/muss, dass die gesendete Mail firmenintern (also hier bahnintern) an den richtigen (sprich zuständigen) Ansprechpartner weitergeleitet wird.

Ich bin kein Jurist, und die Argumentation mag in diesem Fall etwas hoch gegriffen sein, da es hier ja nicht um irgendwelche finanzielle Forderungen oder Durchsetzungen von Rechten geht - aber gerade wenn ich freiwillig unaufgefordert als Kunde den Anbieter über so einen Defekt informiere, muss ich davon ausgehen, dass die im Impressum auf der Homepage des Unternehmens angegebene Adresse die richtige ist - unabhängig davon, ob auf dem Automaten eine Telefonnummer angegeben ist. Die Angabe der Telefonnummer ist im Sinne des Servicegedankens sicherlich super und praxisnah, nur rechtlich ziemlich belanglos.

Ich will damit nur sagen, dass die Angabe dieser speziellen E-Mail-Adresse im Impressum die Bahn vielleicht irgendwann mal (aus juristischen/rechtlichen Gründen) bereuen wird. Hier sollte lieber eine allgemeinere Adresse wie info@bahn.de hinterlegt werden, und dann firmenintern "Weiterleitungsprozesse" implementiert werden, damit alle an diese Adresse gerichteten Mails die zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet werden, und diese dann antworten können.

Das kann man von einem selbsternannten Weltkonzern wie der Deutschen Bahn eigentlich verlangen.


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