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Breisgau-S-Bahn, Freiburg/Gera, Samstag, 22.04.2017, 12:18 (vor 2555 Tagen) @ Berlin-Express

Dieser Servicegedanke ist inzwischen sogar beim berüchtigten deutschen Behördenapparat angekommen. Angenommen ein Antrag oder Widerspruch landet bei einer nicht zuständigen Dienststelle, so ist man gehalten, diesen an die zuständige Stelle weiterzuleiten und den Bürger darüber zu informieren. Im Sozialversicherungsbereich ist das sogar gesetzliche Pflicht.

Von daher ist es irrwitzig, dass irgendwo in der Administration der Bahn jemand oben genannte E-Mail an den Kunden schickt und erwartet, dass dieser dann nochmal aktiv wird. Am einfachsten - auch für den Bearbeiter - wäre es gewesen, dass er die E-Mail weiterleitet und dem Kunden dies kurz mitteilt.
Vom Kunden muss nicht erwartet werden, dass er auf Anhieb den richtigen Ansprechpartner bei der Bahn findet.

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Für eine DB Lounge in Erfurt!


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