unseriöse Verkaufsangebote bei ebay (Allgemeines Forum)

liebe70, Samstag, 24.05.2008, 01:04 (vor 5813 Tagen) @ SunshineMouse

Meines Erachtens muss dieses bei solchen Gutschein immer einkalkuliert werden. Schau' doch mal wie oft in Auktionshäusern auch Gutscheine & Flugmeilen von diversen Fluglinien (Air Berlin, Lufthansa etc.) oder Hotels angeboten werden - auch hier kann das kaum umfassend kontrolliert werden.

Das Problem ist bereits in Arbeit. :-)

Finde Dein Engagement in der Sache zwar nachvollziehbar, aber es wird diese Auktionen immer wieder geben. Und ich glaube nicht, dass die Bahn diese Bahn Bonus Prämien abschaffen wird, nur weil ein paar dieser Gutscheine auftauchen. Man darf ja auch nicht vergessen, dass die Verkäufer ja auch richtig Umsatz bei der Bahn machen müssen, um diese Prämien überhaupt zu bekommen - dementsprechend wird es auch kein Massenphänomen werden.

Man kann auch die Bedingungen dafür ändern. So kann z.B. eine Firma verlangen, daß die bei Diebstreisen gesammelten Bonusmeilen der Vielflieger-Kundenbindungsprogramme ausschließlich für Dienstreisen verwendet werde. Meines Wissens gibt es dazu auch einige Gerichtsurteile, die diese Rechtsauffassung bestätigen.

Die DB kann das genauso machen:
Diese "Freifahrt für Dritte"-Bonusprämie gibt es eben dann nur noch ausschließlich für Firmenreisen. Aus die Maus.

Rein wirtschaftlich gesehen, könnte der Verkäufer den Gutschein ja selber für eine Fahrt nutzen, wenn es nun ein anderer tut, ist der Schaden doch zunächst einmal 0.

Nicht ganz. Wird die Prämie weiterverschenkt (so wie es vorgesehen ist), ist der Gewinn für den bahn.bonus-Sammler gleich null. Erst beim Verkauf wird ein Gewinn erzielt. Das ist genau das, was der Prämienherausgeber (die DB) vermeiden will. Wird Mißbrauch betrieben (und so das Vertrauen des Geschäftspartners, also das der DB, zerstört), braucht man sich nicht zu wundern, wenn die DB das abbiegt. Das geschah auch beim Buchen eines Platzes nur bis Warschau im russischen Schlafwagen des "Jan Kiepura". Dieser Fehler wurde rasch korrigiert, weil der Schlafwagenplatz meines Wissens preiswerter war, als der Liegenwagenplatz der PKP.

Da finde ich die Homepage die Dan_P genannt hat für die Bahn schon viel gefährlicher, da ja wirklich Umsatzverluste drohen.

Hier hat die DB schon reagiert. Jeder Zub/KiN kennt mittlerweile die Merkmale der verfälschten Fahrkarte. Das wird ein böses Erwachen für den Nutzer dieser Fahrkarte geben. Die Webseite zu schließen, dürfte allerdings nicht möglich sein, da sie außerhalb der BRD registriert ist. Irgendwo gab es mal einen Zeitungsartikel dazu in einem ähnlich gelagerten Fall.

Gruß, Ralf


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