weil es der Käufer will (Fahrkarten und Angebote)

chriL999, Sonntag, 09.04.2017, 15:30 (vor 2564 Tagen) @ Höllentalbahn

Der Käufer hat gewusst oder eben nicht gewusst, dass dies den Bedingungen des Bonuspunkteprogramms widerspricht. Nach einer Abmahnung weiß er es.

Juristisch gesehen müsste dem Käufer exakt nachgewiesen werden, dass die Fahrkarten nicht von ihm genutzt wurden.

Es ist nämlich sehr wohl rechtlich völlig in Ordnung, Fahrkarten nur aufgrund der Bonuspunkte zu erwerben, die Tickets jedoch gar nicht zu nutzen.

Wird jedoch der Personenkreis der mitgenommenen Fahrgäste ständig verändert oder erweitert, schreibt die Bahn vor, dass hierfür ein neues SWE-Ticket zu verwenden ist.


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