Du musst klagen (Fahrkarten und Angebote)

musicus, Sonntag, 09.04.2017, 13:37 (vor 2566 Tagen) @ Ösi
bearbeitet von musicus, Sonntag, 09.04.2017, 13:39

Ja. Für diese Fahrkarte. Nicht für andere Fahrkarten.

Doch. Qua BB, denen man zustimmen muss um mit dem AEG argumentieren zu können, verwirkt man durch wiederholte Erschleichung von Punkten das Anrecht künftig Punkte zu sammeln.
Die Reihenfolge ist eigentlich ganz einfach: Zuerst muss ich mich BB-konform verhalten, dann ergibt sich daraus der Kontrahierungszwang zum Abschluss eines Beförderungsvertrages und erst zuletzt darf ich beanspruchen nicht schlechter als andere Kunden gestellt zu sein.
Natürlich kann man nun prozessieren und dahingehend argumentieren, dass § 12 Abs 2 Satz 2 AEG hinsichtlich BB bahn.bonus Punkt 2.2.1 Satz 9f Widersprüche aufweist und somit dem Kontrahierungszwang und Gleichbehandlungsgebot nach §10 Satz 1 AEG i.V.m. § 12 Abs 2 Satz 2 AEG zuwiderläuft, nur käme man in dieser Situation nicht umhin den eigenen Betrug(sversuch/e) zweifelsfrei zu widerlegen oder sich wiederholt eines nachweisbaren Verstoßes gegen die BB schuldig zu bekennen, was bedeutet dass von Amts wegen Ermittlungen nach §263/§263a/§265a/§266 StGB (das mögen - je nach Einzelfall - en detail die Juristen ausdiskutieren) eingeleitet werden müssen.
Nur zu! Ich stell mir das lustig vor ;-D


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