"Missbrauchsfälle" (Fahrkarten und Angebote)

JeDi, überall und nirgendwo, Sonntag, 09.04.2017, 12:54 (vor 2546 Tagen) @ chriL999

Diese "Missbrauchsfälle" könnte die Bahn auch anhand mehrerer einfacher Beispiele der Allgemeinheit erläutern bzw. erstmal 1-2 Abmahnungen vorab raussenden, vor allem vor dem Hintergrund, dass selbst bei den Experten hier im Forum Unklarheit über Anwendung und Rechtslage besteht.

Tut man doch (im Regelfall).

Meine Teilnahme am Bonusprogramm wurde von Seiten der Bahn massivst beworben und ich praktisch in das Sammelprogramm gedrängt. Nun einen befreundeten Rechtsanwalt darum bitten, die Bedingungen zu überprüfen und mir diese genau zu erklären, geht nun wirklich zu weit.

Musst du nicht. Du musst nur die Bedingungen lesen, denen du bei der Anmeldung zustimmst. Wenn du den banalen Satz "Bei Erwerb einer Fahrkarte für die eigene Reise ab einem Mindestwert von 5 € pro Richtung mit/ohne BahnCard-Rabatt kann der Teilnehmer bahn.bonus-Punkte auf seinem Punktekonto sammeln." nicht verstehst, brauchst du vielleicht weniger einen Anwalt, sondern einen Betreuer.

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Weg mit dem 4744!


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