Achtung: Ohne Kosten, aber mit viel Zeit zum comfort-status (Fahrkarten und Angebote)

JeDi, überall und nirgendwo, Sonntag, 09.04.2017, 12:15 (vor 2564 Tagen) @ Ösi
bearbeitet von JeDi, Sonntag, 09.04.2017, 12:16

Mich würde einmal interessieren, wie das mit dem Sperren des bahn.bonus-Zugangs rechtlich aussieht.

Nach § 12 Abs. 2 AEG müssen Tarife gegenüber jedermann in gleicher Weise angewendet werden. Werde ich vom bahn.bonus-Programm ausgeschlossen, wird das verletzt: Person X bekommt für 55€ eine Fahrkarte und 55 bahn.bonus-Punkte, ich bekomme nur die Fahrkarte.

Laut bahn.bonus-Bedingungen verfallen sogar alle meine Punkte, was noch fragwürdiger ist. Immerhin habe ich die Fahrkarten unter Umständen (auch) in der Erwartung gekauft, die Punkte zu bekommen.

Bahn.bonus ist kein Tarif, sondern eine Zusatzleistung beim Kauf der Fahrkarte (wenn man so will eine Belohnung dafür, den Fahrschein bei DB Vertrieb zu kaufen). Dass man im Missbrauchsfall von solchen Kundenbindungsprogrammen komplett ausgeschlossen wird (und damit natürlich auch keine Chance mehr zur Einlösung der Punkte hat) ist gang und gäbe.

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Weg mit dem 4744!


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