Kurze Korrektur meinerseits. (Fahrkarten und Angebote)

musicus, Sonntag, 09.04.2017, 11:53 (vor 2567 Tagen) @ Ösi
bearbeitet von musicus, Sonntag, 09.04.2017, 11:58

Das ist schön, aber wir sind hier nicht im "normalen" Privatrecht mit (weitgehender) Vertragsfreiheit, sondern wir haben das AEG. Und das schränkt die Vertragsfreiheit ein, es gibt Kontrahierungszwang und die Pflicht, den Tarif gegenüber allen gleichermaßen anzuwenden.

Eine Ungleichbehandlung ist für das formulierte Beispiel nicht zu erkennen. Eine ggf. vorhandene Einschränkung der Vertragsfreiheit besagt noch lange nicht, dass sich die DB betrügen lassen muss. Die BB sind hinsichtlich des Betruges und seiner Konsequenzen eindeutig und eben auch Tarifbestandteil. Abgesehen davon besteht der Kontrahierungszwang auch nur solange die BB eingehalten werden (§10 AEG).

Deswegen haben z.B. Hausverbote in Bahnhöfen immer die Einschränkung, dass du sie zum Fahrkartenkauf und zur Reise trotzdem betreten darfst.

Auch wenn du die DB bereits nachweislich bei den Sammelpunkten betrogen hast, bleibt sie vermutlich weiterhin zum Fahrkartenkauf verpflichtet.


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