Transparenzgebot (Allgemeines Forum)

ThomasK, Freitag, 24.03.2017, 01:27 (vor 2583 Tagen) @ MvG

Wenn folgende drei Bedingungen erfüllt sind, dann spricht nichts dagegen:


1. Der Accountname muss unmissverständlich auf die juristische Person hinweisen.
2. Die Informationen müssen aus erster Hand kommen.
3. Jede juristische Person darf nur einen Account benutzen.

Soweit ich das auf den ersten Blick abchecke, sind alle drei Bedingungen hier erfüllt, also aus meiner Sicht Hp1 Vr1.


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