20 / 60 Minuten zu erwartende Verspätung? (Fahrkarten und Angebote)

mdst, Berlin, Freitag, 10.03.2017, 23:48 (vor 2596 Tagen) @ musicus

Die Beförderungsbedingungen seien immer wieder zur Lektüre empfohlen. Die 20-Minuten-Regel taucht dort in den nationalen BB auf, in den internationalen BB jedoch nicht - dort wird bezüglich der FGR die VO EG 1371/2007 zitiert, die mit der 60-Minuten-Regel operiert.
Wenn man ganz sicher gehen will: Zugbindung per Stempel aufheben lassen unter Verweis auf den Ausfall des Zuges.

Ah, danke für den Hinweis. Ist die 20-Minuten-Regelung der Bahn dann also eine freiwillige "Zusatzleistung" der Bahn, die über die gesetzlich geforderte 60-Minuten-Regelung hinausgeht?


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