Sinn von Vorrausbuchung von Flexpreisen. (Fahrkarten und Angebote)

musicus, Montag, 13.02.2017, 14:14 (vor 2622 Tagen) @ keksi

Seit wann darf ich was einreichen, was noch nicht abgefahren ist? Das doch Blödsinn. Es muss zur Erstattung immer das Original benutzt werden. Das geht aber erst nach der Fahrt :-) Wobei 2 einzelne Onlinetickets da ja sogar noch besser wären :-)

Bei einem AG, der Reisekosten übernimmt, z.B. - wobei ich hier als AG niemals ungestempelte Tickets vor dem 1. Geltungstag erstatten würde.

City-Ticket bekommst du auch bei kurzfristiger Buchung :-)

Dann bin ich ggf. bereits kostenpflichtig zum Automaten bzw. Bahnhof gefahren.


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