Aus der Kategorie: Warum bzw warum nicht, DB? Ticketbuchung (Fahrkarten und Angebote)

martarosenberg, Montag, 13.02.2017, 13:36 (vor 2623 Tagen) @ Berlin-Express

Dann gibt es für dich ohnehin keinen Unterschied.

Für mich auch nicht, ich habe eh nie den Sinn darin gesehen, dem DB-Konzern ohne Gegenleistung einen zinslosen Kredit zu bieten.

Sag' das mal dem SC-FGR!


Die haben 'nen Monat Zeit, und das klappt doch eigentlich auch ganz gut?

Mit der Erstattung: ja. Aber genau dieser Monat ist die Zeit, der du "dem DB-Konzern ohne Gegenleistung einen zinslosen Kredit" bietest. Wäre ich die DB, würde ich darauf achten, dass die Zahlung immer erst am 29. Tag erfolgt.
Natürlich kann man die Schlechtleistung aus der dein Entschädigungsanspruch resultiert und dich erst zum Gläubiger macht auch als "Gegenleistung" sehen, wenn man unbedingt will. Mir liegt das aber fern.


Bei negativen Zinsen solltest du froh sein, wenn das SC-FGR möglichst lange braucht.

5 Prozentpunkte über dem aktuellen Basiszinssatz ist immernoch >0.


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