Fahrgastrechte durch Ausfall einiger Locomore Leistungen (Allgemeines Forum)

agw, NRW, Donnerstag, 19.01.2017, 20:59 (vor 2648 Tagen) @ Phila177

Das EBA scheint auch der Meinung zu sein, dass nach den gesetzlichen Regeln Züge "vergleichbarer BB" eigentlich nur vom gleichen Anbieter kommen können.

Beispiel: Die DB und Locomore fahren beide einmal am Tag an einen bestimmten Bahnhof an.
Fällt der DB-Zug aus, kriege ich die Fahrt mit dem Locomore nicht ersetzt.

Ich glaube JeDi hatte ein Beispiel mit dem InterConnex.


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