Fahrgastrechte durch Ausfall einiger Locomore Leistungen (Allgemeines Forum)

musicus, Donnerstag, 19.01.2017, 20:34 (vor 2644 Tagen) @ Phila177

Ähem...
BB Locomore, Anlage 2 "Fahrgastrechte" besagt:
1) Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass bei Ankunft am Zielort gemäß Aufdruck auf der Fahrkarte die Verspätung mehr als 60 Minuten beträgt, so haben Reisende unverzüglich die Wahl zwischen
b) der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen bis zum Zielort bei nächster Gelegenheit; oder
c) der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen bis zum Zielort zu einem späteren Zeitpunkt nach Wahl des Reisenden.
2) Die Locomore GmbH & Co. KG weist daraufhin, dass die Fahrkarten der Locomore GmbH & Co. KG in den Zügen anderer Verkehrsunternehmen nicht anerkannt werden.
Entscheidet sich ein Reisender nach (1) b) oder (1) c) für die Weiterreise an Bord von Zügen anderer Verkehrsunternehmen, so muss er den für den Erwerb einer Fahrkarte in der gleichen Wagenklasse erforderlichen Betrag zunächst selbst bezahlen und erhält diesen Betrag auf formlosen Antrag an die Locomore GmbH & Co. KG, Wönnichstraße 64, 10317 Berlin oder an fahrgastrechte@locomore.com innerhalb von einem Monat erstattet. Dem formlosen Antrag auf Erstattung ist die für die ersatzweise Weiterbeförderung eigenständig erworbene Fahrkarte eines anderen Verkehrsunternehmens als Beleg beizulegen.

Die VO EG 1371/2007 sieht da auch keine günstigere Lösung vor. Insofern ist Locomore schlicht im Unrecht und äußerst schlecht beraten neben der desaströsen Außenwirkung der Unberechenbarkeit und Unzuverlässigkeit auch noch geschädigte Fahrgäste zum Rechtsstreit zu motivieren.


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