ÖBB: Salzburg-Wels-Plattling kostenlos mit BC100? (Fahrkarten und Angebote)

N-M, Nürnberg, Montag, 16.01.2017, 06:41 (vor 2629 Tagen) @ ThomasK

Ich kenne die entsprechenden Rechtsvorschriften in Österreich nicht, in Deutschland erlaubt jedoch die EVO die Nachforderung von "unrichtig erhohenen Fahrpreisen", jedoch ohne Zusatzgebühren für den Fahrgast.

Grundsätzlich hast du zunächst recht.

Wenn ein Verkäufer sich irrt, kann er zunächst nach § 119 (1) BGB seine Willenserklärung anfechten.

Ist die Betrachtung zum Schadensersatz auch relevant, wenn der Verkäufter nicht nach § 119 BGB anfechtet, sondern nach § 11 EVO (2) einen unrichtig erhobenen Fahrpreis nachfordert? Da steht ja nix von Schadensersatz.

(Die Antwort hilft mir jetzt ja nicht bei meiner österreichischen Fahrkarte, aber prinzipiell ist das auch für Deutschland interessant zu wissen.)


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