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brandenburger, Perleberg, Samstag, 14.01.2017, 15:13 (vor 2650 Tagen) @ musicus

Die DB hat diese Verspätungen auch nicht zu vertreten, i.d.R. liegen sie auch gar nicht in deren Einflussbereich. Sogar ich als Kunde würde es der DB gegenüber als unbillig empfinden, sie für Szenarien, denen sie ohnmächtig gegenübersteht, regresspflichtig machen zu können.

Die Aufhebung der Zugbindung kostet die DB aber auch nichts, im Gegensatz zu einer Entschädigungszahlung oder der Erstattung einer Übernachtung. Von daher wäre Kulanz hier nichts Unverschämtes. Ich setze voraus, dass der Kunde es auch nicht darauf anlegt und er in der Regel spätestens den Bus oder die Straßenbahn benutzt, die offiziell in der Fahrplanauskunft angegeben waren.

Meinetwegen "Vollkaskomentalität". Ich möchte davon ausgehen können, dass meine Verbindung von der Einstiegshaltestelle aus funktioniert.


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