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unternehmenzukunft, Samstag, 14.01.2017, 12:36 (vor 2631 Tagen) @ musicus

Mir ist das schon klar, dass es rechtlich keinen Anspruch auf Aufhebung der Zugbindung gibt.

Warum hier großzügige Kulanz wünschenswert wäre seitens der DB ist, dass das Problem des ÖPNV-Zubringers nur deswegen existiert, eben weil ich mit der DB fahre. Würde ich die gesamte Strecke mit dem Auto zurücklegen, dann habe ich nicht das Problem wegen einer verspäteten ÖPNV-Leistung ein komplett neues Ticket zum Flexpreis kaufen zu müssen. Natürlich habe ich das Problem auch, wenn ich mit dem Auto zum Bahnhof fahre, dort bin ich aber flexibler und kann 10 Minuten eher losfahren. Außerdem sollte doch der autofreie Verkehr gefördert werden von der DB, denn die Personen, die kein Auto haben, sind doch primär Kunden der DB. Also wäre es hier im eigenen Interesse der DB sinnvoll, die Zugbindung aus Kulanz bei einem verspäteten ÖPNV-Zubringers aufzugeben.
(Natürlich wäre eine fahrgastfreundliche Gesetzgebung über den gesamten ÖV inklusive Wettbewerber wünschenswerter...)


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